Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

05. Dezember 2022 : Im Jahr 2023 findet die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 statt.

Im Jahr 2023 findet die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 statt. Für die Aufstellung einer Vorschlagsliste ist gemäß Ziffer 3 der Jugendschöffenbekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration der Jugendhilfeausschuss zuständig. Das Kreisjugendamt Kronach bittet die Gemeinden, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignete Personen zu benennen.

Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessierte Personen können sich bis spätestens 30. Dezember 2022 bei der Gemeinde Steinbach a.Wald um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Das Bewerbungsformular und der Personalfragebogen kann hier abgerufen oder im Rathaus, Ludwigsstädter Straße 2, 96361 Steinbach a.Wald, abgeholt werden. Weitere Informationen zur Jugendschöffenwahl erhalten Sie auch unter der Telefonnummer: 09263/9751-14.