Ortsabrundung Buchbach

Ortsabrundung Buchbach
Ortsabrundung Buchbach

Die Ortsabrundung befindet sich am nördlichen Ortsrand von Buchbach, direkt an der Kreisstraße KC 9. Im Geltungsbereich steht noch die Bauparzelle 3 zur Verfügung. Sie hat eine Grundstücksgröße von 867 m².  Die Erschließung wurde von gemeindlicher Seite noch nicht durchgeführt, könnte jedoch bei Interesse eines Bauwerbers kurzfristig erfolgen.

Ortsabrundung Buchbach

Planausschnitt

WICHTIGE FESTSETZUNGEN

Gebietsart:
Das Gebiet ist als Dorfgebiet ausgewiesen. Hier sind in erster Linie Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.

Bauweise:
In der Ortsabrundungssatzung ist die offene Bauweise festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand errichtet werden müssen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,25, die Geschossflächenzahl 0,5. Es sind max. 2 Vollgeschosse zulässig, wobei die Ausführung der Vollgeschosse als Erd- und Dachgeschoss erfolgen soll.

Baugrenze:
Die Strichpunktlinie im Ortsabrundungsplan stellt die Baugrenze dar. Innerhalb dieser Grenzen muss das Gebäude errichtet werden.

Dachform:
Als Dachform wird das Satteldach vorgeschrieben.

Eigentümer:
Die Bauparzelle 3 Flurnummer 49/10 der Gemarkung Buchbach ist in Privatbesitz. Der Eigentümer kann bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a.Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.

Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerte (siehe Baugebiete). Hinzu kommen die Kosten für die noch nicht durchgeführte Erschließung.

Erschließungskosten

Straßenerschließung:
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Diese stehen jedoch erst fest, wenn die Straße fertiggestellt ist. Von den Baukosten (einschl. Grunderwerb und Straßenentwässerung) werden 90 % auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt.

Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Wasserversorgung:
Die Kosten für die Wasserversorgungsanlage werden vom Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe erhoben.

Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG. Eine Gasversorgung ist nicht vorhanden.