Baugebiet "Nord-West" im Gemeindeteil Hirschfeld

Das Baugebiet Nord-West befindet sich am westlichen Ortsrand von Hirschfeld und ist über die Kreisstraße KC 18 sowie über die Ortsstraße "Schmiedsgasse" zu erreichen. Im Geltungsbereich stehen noch 4 Bauparzellen zur Verfügung. Diese sind in der Abbildung des Bebauungsplanes mit den Nummern 1, 2, 10 und 11 gekennzeichnet. Sie haben eine Grundstücksgröße von 746 m² bis 850 m². Das Baugebiet ist bereits voll erschlossen.

Planausschnitt

WICHTIGE FESTSETZUNGEN

Gebietsart:
Die Bauparzellen 1 bis 3 sind als Dorfgebiet ausgewiesen. Hier sind in erster Linie Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Die Bauparzellen 5 bis 7 sowie 9 bis 11 sind als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Hier ist in erster Linie Wohnbebauung zulässig. Bei den Bauparzellen 4 und 8 handelt es sich um ein Mischgebiet. Hier ist neben Wohnbebauung auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben möglich, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Bauweise:
Die Grundflächenzahl beträgt im gesamten Baugebiet 0,4; die Geschossflächenzahl 0,6. Es sind max. drei Vollgeschosse zulässig, wobei die Ausführung der Vollgeschosse als Unter-, Erd- und Dachgeschoss erfolgen soll.

Baugrenze:
Die Strichpunktlinie im Bebauungsplan stellt die Baugrenze dar. Innerhalb dieser Grenzen muss das Gebäude errichtet werden.

Dachform:
Als Dachform wird das Satteldach oder Krüppelwalmdach vorgeschrieben. Die Kniestockhöhe beträgt max. 75 cm. Die Dachneigung soll zwischen 35° und 45° betragen.

Eigentümer:
Die Bauparzellen 1 und 2 sind in Privatbesitz. Die Eigentümer können bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a.Wald bereit, als Koordinator zu fungieren. Die Bauparzellen 10 und 11 sind Eigentum der Gemeinde Steinbach a.Wald und können sofort erworben werden.

Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerten (siehe Baugebiete). Hinzu kommen jeweils die Erschließungskosten.

Erschließungskosten

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Es wurde ein Erschließungsbeitrag von 13,18 € pro m² Grundstücksfläche errechnet.

Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Wasserversorgung:
Die Kosten für die Wasserversorgungsanlage werden vom Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe erhoben.

Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG. Eine Gasversorgung ist nicht vorhanden.