Steuer- und Gebührentermine
So können Sie durch termingerechte Zahlung Geld sparen!
Wie Sie ja sicherlich wissen, fallen die Zahlungstermine für Grundsteuer und Gewerbesteuer grundsätzlich jeweils auf den 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., die der Hundesteuer auf den 01.04. des entsprechenden Jahres.
Für die Veranlagung der Grundsteuer gibt es einen weiteren Zahlungstermin, der 01.07. Hierfür müssen Sie aber die »einmalige« Fälligkeit eines Kalenderjahres gewählt haben.
Für die Grundsteuer ergehen nur dann neue Bescheide, wenn sich der Steuer-Tatbestand geändert hat, z. B. Veräusserung, Umschreibung oder Teilung des Grundstückes. Nur Steuerfälligkeiten außerhalb dieser genannten Termine werden durch gesonderten Bescheid mitgeteilt.
Für die Gewerbesteuer werden aufgrund der Messbescheide des Finanzamtes Bescheide erstellt und damit die Vorauszahlungen und Abrechnungen festgesetzt.
Die Abschlagszahlungen für die Wasser- und Kanalgebühren sind jeweils am 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Die Fälligkeit der Jahresabrechnung ist auf dem Bescheid angegeben.
Aber wer denkt schon gerne an diese Zahlungstermine? Schließlich hat man ja genug andere Dinge im täglichen Leben - da vergisst man schon mal etwas! Und meist vergisst man das, was einem am unangenehmsten ist. Darunter fällt mit Sicherheit manchmal der Termin zur Steuer- bzw. Gebührenzahlung.
Erst wenn die Mahnung ins Haus flattert, erinnert man sich. Und dann folgt der Ärger über die festgesetzten Mahngebühren und Zuschläge. Ein SEPA-Lastschriftmandat hilft! So können Sie eine Mahnung vermeiden.
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