Gewerbegebiet "Am Bahnhof"

Das Baugebiet befindet sich direkt an der KC 8 Richtung Haßlach b. Teuschnitz und besitzt somit eine gute Verkehrsanbindung. Im Geltungsbereich sind erst drei Parzellen bebaut. Diese sind im Bebauungsplanausschnitt mit den Ziffer 1 bis 3 gekennzeichnet. Der restliche Bereich des Gewerbegebietes steht noch zur Verfügung. Bei der jeweiligen Grundstücksgröße sind im Bebauungsgebiet keine Grenzen gesetzt. Diese kann der Bauwerber nach seinem Ermessen (vorausgesetzt die Baugrenzen sind eingehalten) selbst bestimmen. Die Erschließung wurde von gemeindlicher Seite erst teilweise durchgeführt, könnte jedoch bei Interesse eines Bauwerbers kurzfristig komplett erfolgen.

Planausschnitt


WICHTIGE FESTSETZUNGEN
Gebietsart:
Das Baugebiet ist als Mischgebiet bzw. als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die freien Bauparzellen befinden sich im Gewerbegebiet. Hier ist in erster Linie eine Bebauung von Gewebebetrieben vorgesehen.
Bauweise:
Die Grundflächenzahl beträgt 0,8, die Geschossflächenzahl 2,0. Maximal sind 3 Vollgeschosse zulässig.
Baugrenze:
Die Strichpunktlinie stellt die Baugrenze dar. Außerdem besteht eine Anbauverbotszone von 20 m zur KC 8.
Dachform:
Als Dachform ist das Satteldach oder Pultdach mit einer Dachneigung von 10° und 35° vorgesehen.
Eigentümer:
Sämtliche Bauparzellen sind überwiegend in Gemeindebesitz. Die Eigentümer können bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a.Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.
Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerten (siehe Gewerbegebiete). Hinzu kommen jeweils die Erschließungskosten, die in einem Bereich von 13,00 €/m² bis 25,00 €/m² (je nach Gebäudegröße und Ausbaukosten der Straße) liegen werden.
Erschließungskosten
Straßenerschließung:
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Diese stehen jedoch erst fest, wenn die Straße fertiggestellt ist. Von den Baukosten (einschl. Grunderwerb und Straßenentwässerung) werden 90 % auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt.
Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche. Nach der derzeit gültigen Satzung liegt der Beitrag für die Grundstücksfläche bei 1,02 €/ m², bei der Geschossfläche bei 3,32 €/m².
Wasserversorgung:
Der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung beträgt nach der derzeit gültigen Satzung 0,82 €/m² Grundstücksfläche und 2,56 €/m² Geschossfläche, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer von 7 %.
Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG.