Baugebiete

1. Gemeindeteil Buchbach

Ortsabrundung Buchbach
Baugebiet "Langenbach"
Ortsabrundungsatzung Buchbach
Baugebiet "Aubachtal"

2. Gemeindeteil Hirschfeld

Baugebiet "Nord-West"
Baugebiet "Heiligenberg-Nikolausstraße"

3. Gemeindeteil Kehlbach

Ortsabrundungssatzung Kehlbach

4. Gemeindeteil Steinbach a.Wald

Baugebiet "An der Wasserscheide"
Baugebiet "Windheimer Höhe"

5. Gemeindeteil Windheim

Baugebiet "Stöckig"

WEITERE INFORMATIONEN

Allgemeines

Im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Steinbach a.Wald sind innerhalb der bebauten Ortsbereiche Baulücken vorhanden. Die Baulücken sind nicht Bestandteil von Baugebieten.
Bei der Bebauung einer Baulücke sind somit auch keine Erschließungsbeiträge für den Straßenbau fällig.

Gebietsart, Bauweise

Die Baulücken sind hauptsächlich in Gebieten vorhanden, welche als gemischte Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt sind.
Es ist hier Wohnbebauung als auch gewerbliche Bebauung mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben möglich.
Die Bauweise ist der, der umliegenden Bebauung anzupassen.

Eigentümer

Die Baulücken sind in Privatbesitz.
Die jeweiligen Eigentümer können bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden.
Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a.Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.

Grundstückspreis

Die Grundstückspreise müssen natürlich mit den jeweiligen Eigentümern verhandelt werden. Als Anhaltspunkt kann jedoch der vom Gutachterausschuss des Landkreises Kronach festgesetzte Bodenrichtwert für baureife Wohnbauflächen genommen werden.
Bodenrichtwerte Bayern*
*Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.

Hinzu kommen die jeweiligen Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.