Baugebiet "Heiligenberg-Nikolausstraße" im Gemeindeteil Hirschfeld

Baugebiet Heiligenberg-Nikolausstraße
Baugebiet Heiligenberg-Nikolausstraße

Das Baugebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Hirschfeld und ist über die Kreisstraße KC 18 zu erreichen. Im Geltungsbereich stehen noch 7 Bauparzellen zur Verfügung. Diese sind in der Abbildung des Bebauungsplanes mit den Nummern 2, 3, 5, 6, 10 bis 12 gekennzeichnet. Sie haben eine Grundstücksgröße von ca. 800 m² bis ca. 1.000 m². Das Baugebiet ist bereits voll erschlossen.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild. Wir arbeiten daran und bitten um Ihr Verständnis.

Planausschnitt

WICHTIGE FESTSETZUNGEN

Gebietsart:
Das Baugebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen. Hier ist neben Wohnbebauung auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben möglich, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Bauweise:
Die Grundflächenzahl beträgt im gesamten Baugebiet 0,25, die Geschossflächenzahl 0,5. Bei der Bauparzelle 3 sind max. drei Vollgeschosse zulässig, wobei die Ausführung der Vollgeschosse als Unter-, Erd- und Dachgeschoss erfolgen soll. Bei den Parzellen 2 sowie 5 bis 12 sind max. zwei Vollgeschosse zulässig. Diese sind als Erd- und Dachgeschoss auszuführen.

Baugrenze:
Die Strichpunktlinie im Bebauungsplan stellt die Baugrenze dar. Innerhalb dieser Grenzen muss das Gebäude errichtet werden.

Dachform:
Als Dachform wird das Satteldach oder Krüppelwalmdach vorgeschrieben. Die Kniestockhöhe beträgt max. 75 cm. Die Dachneigung soll zwischen 35° und 50° betragen.

Eigentümer:
Die Bauparzellen sind in Privatbesitz. Die Eigentümer können bei der Gemeinde Steinbach a. Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a. Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.

Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerten (siehe Baugebiete). Hinzu kommen jeweils die Erschließungskosten.

Erschließungskosten

Da die Nikolausstraße bereits vorhanden war und nicht Bestandteil der Erschließungsanlage ist, fallen Erschließungsbeiträge für den Straßenbau nicht an.

Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Wasserversorgung:
Die Kosten für die Wasserversorgungsanlage werden vom Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe erhoben.

Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG. Eine Gasversorgung ist nicht vorhanden.