Ortsabrundungssatzung Kehlbach

Ortsabrundungssatzung Kehlbach

Die Ortsabrundung befindet sich am südlichen Ortsrand von Kehlbach, Richtung Windheim. Das Baugebiet liegt direkt an der GVS Kehlbach-Windheim. Im Geltungsbereich stehen noch 7 Bauparzellen zur Verfügung. Sie besitzen eine Größe von ca. 800 m² bis 1200 m². Die Erschließung wurde von gemeindlicher Seite noch nicht vollständig durchgeführt, könnte jedoch bei Interesse eines Bauwerbers kurzfristig erfolgen. Die noch freien Parzellen sind im Ortsabrundungsplanausschnitt mit den laufenden Nummern 1 bis 3 und 5 bis 8 gekennzeichnet. Der Ausbau der Kirchbergstraße in diesem Bereich ist für 2022 geplant.

Planausschnitt

WICHTIGE FESTSETZUNGEN

Gebietsart:
Die Art und das Maß der Bebauung sowie die Bauweise sind dem Bestand der Umgebung anzupassen.

Bauweise:
siehe oben.

Baugrenze:
Die Strichlinien im Bebauungsplan stellen die vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen dar.

Dachform:
keine Angaben.

Eigentümer:
Sämtliche Bauparzellen sind in Privatbesitz. Die Eigentümer können bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a.Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.

Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerten (siehe Baugebiete). Hinzu kommen jeweils die Erschließungskosten, die in einem Bereich von 13,00 €/m² bis 25,00 €/m² (je nach Gebäudegröße und Ausbaukosten der Straße) liegen werden.

Erschließungskosten

Straßenerschließung:
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Diese stehen jedoch erst fest, wenn die Straße fertiggestellt ist. Von den Baukosten (einschl. Grunderwerb und Straßenentwässerung) werden 90 % auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Wasserversorgung:
Die Kosten für die Wasserversorgungsanlage werden vom Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe erhoben.

Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG. Eine Gasversorgung ist nicht vorhanden.