Baugebiet "Stöckig" im Gemeindeteil Windheim

Baugebiet Stöckig
Baugebiet Stöckig

Das Baugebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe der KC 35 im Nordosten von Windheim mit hervorragender Westhanglage. Im Geltungsbereich stehen noch 17 Bauparzellen zur Verfügung. Sie besitzen eine Größe von ca. 750 m² bis 1100 m². Die Erschließung wurde von gemeindlicher Seite noch nicht komplett durchgeführt. Die Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlagen sind teilweise hergestellt, der Straßenbau ist ebenfalls teilweise durchgeführt. Die noch freien Parzellen sind im Bebauungsplanausschnitt mit den laufenden Nummern 1-4, 7-9, 11, 12, 14-16, 19, 20 und 23-25 gekennzeichnet.

Baugebiet Stöckig

Planausschnitt

WICHTIGE FESTSETZUNGEN

Gebietsart:
Im Baugebiet sind die Parzellen 1 und 2 als Dorfgebiet ausgewiesen. Hier sind in erster Linie Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Die Parzellen 3 bis 26 sind als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Hier sind in erster Linie Wohngebäude zulässig.

Bauweise:
Im Bebauungsplan ist die offene Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl im Dorfgebiet beträgt 0,6, die Geschossflächenzahl 0,8. Im Allgemeinen Wohngebiet beträgt die Grundflächenzahl 0,4, die Geschossflächenzahl 0,6. Es sind max. drei Vollgeschosse zulässig. Diese sind als Unter-, Erd- und Dachgeschoss auszuführen. Die Traufhöhe darf 7,00 m nicht überschreiten.

Baugrenze:
Die Strichpunktlinie stellt die Baugrenze dar. Innerhalb dieser Fläche muss das Gebäude errichtet werden.

Dachform:
Als Dachform ist das Satteldach vorgeschrieben. Dies sollte eine Dachneigung von 35° bis 45° aufweisen.

Eigentümer:
Sämtliche Bauparzellen sind in Privatbesitz. Die Eigentümer können bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a. Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.

Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerten (siehe Baugebiete). Hinzu kommen jeweils die Erschließungskosten.

Erschließungskosten

Straßenerschließung:
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Diese stehen jedoch erst fest, wenn die Straße fertiggestellt ist. Von den Baukosten (einschl. Grunderwerb und Straßenentwässerung) werden 90% auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt.

Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Wasserversorgung:
Die Kosten für die Wasserversorgungsanlage werden vom Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe erhoben.

Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG.