Gemeinderatssitzung vom 13.10.2021; Tagesordnung mit Pressebericht

15. Oktober 2021 : Sonnenstrom auf zwölf Hektar GEMEINDERAT Am Mittwoch wurden die Pläne für einen Solarpark in Steinbach am Wald vorgestellt. Die Bürger sollen einbezogen werden.

Am Mittwoch, dem 13. Oktober 2021, fand in der Kulturhalle Kehlbach eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit nachfolgender Tagesordnung statt.

TAGESORDNUNG

  1. Bestätigung des neu gewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der FF Steinbach a.Wald
  2. Bauantrag Dachgeschossaufstockung mit Balkon und Carportanbau
    Baugrundstück: Gemarkung Buchbach, Fl.Nr. 355/1, Glasersteig 11 in 96361 Steinbach a.Wald, GT Buchbach
  3. Bauantrag Wohnhausan- und umbau
    Baugrundstück: Gemarkung Buchbach, Fl.Nr. 88, Schubertsgasse 3 in 96361 Steinbach a.Wald, GT Buchbach
  4. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
    Baugrundstück: Gemarkung Buchbach, Fl.Nr. 145/4, Baugebiet „Aubachtal“ in 96361 Steinbach a.Wald, GT Buchbach
  5. Kommunalabgabengesetz
    - Neuerlass Wasserabgabesatzung (WAS) mit Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
    - Neuerlass Entwässerungssatzung (EWS) mit Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
  6. Geplanter Solarpark in der Gemeinde Steinbach a.Wald
    Vorstellung durch SÜDWERK-Firmengruppe, Burgkunstadt
  7. Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen der Filialkirche Maria Heimsuchung in Hirschfeld
    Zuschussantrag vom 22.08.2021
  8. Fassadensanierung der Filialkirche St. Marien Kehlbach
    Zuschussantrag vom 14.05.2021
  9. Sanierung Pfarrheim Kehlbach
    Zuschussantrag vom 14.05.2021
  10. Sanierungsmaßnahme Heizanlage Pfarrheim Buchbach
    Zuschussantrag vom 22.08.2021


PRESSEBERICHTE

Sonnenstrom auf zwölf Hektar
GEMEINDERAT Am Mittwoch wurden die Pläne für einen Solarpark in Steinbach am Wald vorgestellt. Die Bürger sollen einbezogen werden.

Heike Schülein
Steinbach am Wald — Die Südwerk-Firmengruppe mit Sitz in Burgkunstadt plant in Steinbach am Wald die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich Umspannwerk bzw. Kompostplatz östlich der Heeresstraße mit einer Energieproduktion von circa 13,6 Millionen kWh pro Jahr. Die Vertreter des Unternehmens, Christopher Kohles und Sebastian Neubauer, stellten die entsprechenden Pläne mit einem Investitionsvolumen von circa 8,2 Millionen Euro am Mittwochabend im Gemeinderat vor. Das Meinungsbild im Gremium ist überwiegend positiv.
„Mit der Anlage käme Steinbach ein großes Stück in der Energiewende voran“, erklärte der Projektentwickler Christopher Kohles. Der geplante Solarpark auf einer bebaubaren Fläche von 12 Hektar soll jährlich 8200 Tonnen Kohlendioxid einsparen und jährlich 13,6 Millionen kWh Strom erzeugen. Damit werde der Energiebedarf von 325 Personen gedeckt, wodurch die Wertschöpfung in der Region bleibe. In diesem Zusammenhang sollte man auch an die Steuerkraft bei der Gewerbesteuer für die Gemeinde denken. Die Gründung der Gesellschaft „Bürgersolarpark Steinbach am Wald GmbH“ bedeute für diese 100 Prozent der Gewerbesteuer-Einnahmen – ohne Projektrisiko oder finanzielle Aufwendungen, da alle Kosten der Bauleitplanung und des operativen Geschäftes Südwerk trage. Steinbach profitiere von Zahlungen von 0,2 Cent /kWh und Gewerbesteuereinnahmen von durchschnittlich 1000 Euro pro Hektar; bei geplanten 13,6 Millionen Kw/h also langfristig circa 26 000 Euro pro Jahr. Die Gewerbesteuer werde gesetzlich zu 90 bis 100 Prozent auf die Gemeinde geschlüsselt; dies bedeute circa 240 000 Euro auf 20 Jahre. Für die Einwohner gebe es zwei mögliche Beteiligungsmodelle.
Vorteile von Photovoltaik seien der emissionsfreie Betrieb, keine Fernwirkung im Vergleich zu Windkraft sowie die Sicherstellung eines vollständigen Rückbaus und der Nachnutzung als landwirtschaftliche Fläche. Zudem sei es die günstigste Art der Energie-Erzeugung. Man suche bewusst Flächen aus, die das Landschaftsbild nicht störten und die Solarenergie somit größere Akzeptanz in der Bevölkerung erfahre. Wichtig sei dem Unternehmen, dass die Flächen nicht groß einsehbar sind.
„Durch die Neigung im Gelände wird die Anlage von der Wohnbebauung aus nicht zu sehen ein“, versicherte er. Zudem soll sie mit Sichtschutzhecken eingegrünt werden. Die vorgesehene Fläche sei deshalb für Südwerk so interessant, da es sich dabei um kein Landschaftsschutzgebiet handle und die Fläche von einem Landwirt mit Schafen beweidet werde. Auch ein Landwirt aus Hirschfeld möchte Honig produzieren. Das Einverständnis für eine Anlage seitens der Grundstücksbesitzer liege bereits vor.
Insolvenzsichere Bürgschaft
Stefanie Neubauer (CSU) wollte wissen, ob es Rücklagen für einen Rückbau der Anlage gebe. „Dafür legen wir Geld zurück“, erklärte der Projektentwickler. Darüber hinaus greife eine insolvenzsichere Bürgschaft der Bank. Markus Löffler (CSU) sprach sich gegen den Solarpark aus. Der Flächenverbrauch führe zu einem Verlust von Bewirtschaftungsflächen für Berufslandwirte, die auf die Hinzupachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen angewiesen seien. Zugleich könne eine Erhöhung der Pachtpreise bei den noch verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht ausgeschlossen werden. Der Eingriff in das Landschaftsbild sei massiv; unterliege dieses doch schon aufgrund des Waldsterbens großer negativer Veränderungen. In den Medien werde über einen Windpark berichtet, der zumindest geprüft werde. „Stellt man sich dann noch die Solarparkflächen vor: Ist unser Lebensraum dann noch lebenswert? Dient er unseren Familien noch als Naherholung? Und welche Auswirkungen wird das auf den Tourismus haben?“, warf er in die Runde. Zudem befürchtete er die Schaffung eines Präzedenzfalls.
Die Befürchtung eines Ausuferns könne man – so Kohles – entkräften, da es sich bei einem Großteil des Naturparks Frankenwald um Landschaftsschutzgebiet handle und somit eine Bebauung ausscheide. Da nicht viele Flächen für Photovoltaik geeignet seien, glaube er auch nicht an ein In-die-Höhe-Schnellen der Pachtpreise. Ein Eingriff in die Landschaft finde statt; aber die CO2-Bepreisung werde weiter steigen. „Was wäre die Alternative, wenn wir nichts in diese Richtung unternehmen?“, fragte er. Sein Kollege Sebastian Neubauer, gebürtig in Windheim, sah in der Anlage aufgrund der guten Luft eher eine Werbung für den Erholungsort Steinbach. Zudem setze man damit ein klares Zeichen.
„Wir kommen nicht umhin, regenerative Energien zuzulassen“, appellierte Dritter Bürgermeister Klaus Neubauer (SPD), dass ein Umdenken erfolgen müsse. Dem schloss sich Zweite Bürgermeisterin Monika Barnickel (CSU) gerade auch im Hinblick auf die vorhandenen energieintensiven Betriebe an. „Fortschritt hat etwas mit Mut zu tun. Wir haben eine Verpflichtung für unsere nachfolgende Generation“, mahnte sie.
Peter Grüdl (SPD) prognostizierte einen steigenden politischen Druck auf die Kommunen. Allein deswegen könne man sich gegen die neue Technologie nicht wehren. „Das Vorantreiben regenerativer Energien ist eine große Aufgabe“, erklärte Bürgermeister Thomas Löffler (CSU), dass man sich intensiv mit der Energiewende befasse und einen vierstufigen Konzeptplan erstelle. Hierfür nehme man auch Dachflächen unter die Lupe – wie die der Rennsteighalle, Schule, Kläranlage usw. Wichtig sei das Einbeziehen der Bürger, so in der Bürgerversammlung am 1. Dezember.

Anschließen wird teurer
Steinbach am Wald — Die Kommunalberatung Bitterwolf GmbH hat für die Gemeinde Steinbach die Beiträge für die Herstellung von Wasser- und Abwasseranschlüssen überprüft und neu kalkuliert. Da sowohl die Wasserabgaben- als auch die Entwässerungssatzung sowie die jeweils dazugehörenden Beitrags- und Gebührensatzungen nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind, empfiehlt er, die neuen Satzungen schnellstmöglich zu erlassen. Laut seinen Kalkulationen ergeben sich folgende, einmalig zu entrichtende Herstellungsbeiträge: Wasser – pro Quadratmeter Grundstücksfläche: 0,64 Euro (alt: 0,82 Euro), pro Quadratmeter Geschossfläche: 6,01 Euro (alt: 2,56 Euro), Abwasser – pro Quadratmeter Grundstücksfläche: 1,84 Euro (alt: 1,02 Euro), pro Quadratmeter Geschossfläche: 7,94 Euro (alt 3,32 Euro). „Das sind reale Werte, die wir verlangen müssen“, appellierte der Bürgermeister. Auf einstimmigen Beschluss treten die beiden Satzungen zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anpassung der Herstellungskosten erfolgt dagegen – auf Vorschlag von Markus Löffler (CSU) – erst zum 1. Januar 2023. Damit will man Häuslebauern, die bereits in intensiver Planung sind und ein Finanzierungskonzept erstellt haben, etwas Luft verschaffen. hs

aus "Fränkischer Tag" vom 15.10.2021

Steinbach zapft die Sonne an

Ein Investor aus dem Kreis Lichtenfels will für mehr als acht Millionen Euro eine Photovoltaik-Anlage errichten. Im Gemeinderat ist das Echo größtenteils positiv. Heike Schülein

STEINBACH AM WALD/BURGKUNSTADT. Die Südwerk-Firmengruppe mit Sitz in Burgkunstadt plant in Steinbach am Wald die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich Umspannwerk bzw. Kompostplatz östlich der Heeresstraße mit einer Energieproduktion von rund 13,6 Millionen kWh pro Jahr. Die Vertreter des Unternehmens, Christopher Kohles und Sebastian Neubauer, stellten die entsprechenden Pläne mit einem Investitionsvolumen von 8,2 Millionen Euro am Mittwochabend im Gemeinderat vor.

„Mit der Anlage käme Steinbach ein großes Stück in der Energiewende voran“, erklärte Projektentwickler Christopher Kohles. Der geplante Solarpark auf einer bebaubaren Fläche von zwölf Hektar soll jährlich 8200 Tonnen Kohlendioxid . Mit dem erzeugten Strom werde der Energiebedarf von 325 Personen gedeckt, wodurch die Wertschöpfung in der Region bleibe. In diesem Zusammenhang sollte man auch an die Steuerkraft bei der Gewerbesteuer für die Gemeinde denken, so Kohles. Die Gründung der Gesellschaft „Bürgersolarpark Steinbach am Wald GmbH“ bedeute für diese 100 Prozent der Gewerbesteuer-Einnahmen – ohne Projektrisiko oder finanzielle Aufwendungen, da alle Kosten der Bauleitplanung und des operativen Geschäftes Südwerk trage. Steinbach profitiere von Zahlungen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde und Gewerbesteuereinnahmen von durchschnittlich 1000 Euro pro Hektar; also langfristig etwa 26 000 Euro pro Jahr.

Vorteile von Photovoltaik seien der emissionsfreie Betrieb, keine Fernwirkung im Vergleich zu Windkraft sowie die Sicherstellung eines vollständigen Rückbaus und der Nachnutzung als landwirtschaftliche Fläche. Zudem sei es die günstigste Art der Energie-Erzeugung. Man suche bewusst Flächen aus, die das Landschaftsbild nicht störten und die Solarenergie somit größere Akzeptanz in der Bevölkerung erfahre. Wichtig sei dem Unternehmen, dass die Flächen nicht groß einsehbar sind. „Durch die Neigung im Gelände wird die Anlage von der Wohnbebauung aus nicht zu sehen sein“, versicherte er. Zudem soll sie mit Sichtschutzhecken eingegrünt werden. Die vorgesehene Fläche sei deshalb für Südwerk so interessant, da es sich dabei um kein Landschaftsschutzgebiet handle und die Fläche wird von einem Landwirt mit Schafen beweidet werden. Auch ein Landwirt aus Hirschfeld möchte Honig produzieren. Das Einverständnis für eine Anlage seitens der Grundstücksbesitzer liege bereits vor.

Stefanie Neubauer (CSU) wollte wissen, ob es Rücklagen für einen Rückbau der Anlage gebe. „Dafür legen wir Geld zurück“, erklärte der Projektentwickler. Darüber hinaus greife eine insolvenzsichere Bürgschaft der Bank.

Markus Löffler (CSU) sprach sich gegen den Solarpark aus. Der Flächenverbrauch führe zu einem Verlust von Bewirtschaftungsflächen für Berufslandwirte, die auf die Hinzupachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen angewiesen seien. Zugleich könne eine Erhöhung der Pachtpreise bei den noch verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht ausgeschlossen werden. Der Eingriff ins Landschaftsbild sei massiv; unterliege dieses doch schon aufgrund des Waldsterbens großer negativer Veränderungen.

Die Befürchtung eines Ausuferns könne man – so Kohles – entkräften, da es sich bei einem Großteil des Naturparks Frankenwald um Landschaftsschutzgebiet handle und somit eine Bebauung ausscheide. Da nicht viele Flächen photovoltaik-geeignet seien, glaube er auch nicht an ein In-die-Höhe-Schnellen der Pachtpreise. Ein Eingriff in die Landschaft finde statt; aber die Kohlendioxid-Bepreisung werde weiter steigen.

Sein Kollege Sebastian Neubauer, gebürtig in Windheim, sah in der Anlage aufgrund der guten Luft eher eine Werbung für den Erholungsort Steinbach. Zudem setze man damit ein klares Zeichen. „Wir kommen nicht umhin, regenerative Energien zuzulassen“, appellierte dritter Bürgermeister Klaus Neubauer (SPD), dass ein Umdenken erfolgen müsse. Dem schloss sich zweite Bürgermeisterin Monika Barnickel (CSU) gerade auch im Hinblick auf die vorhandenen Energie-intensiven Betriebe an. „Fortschritt hat etwas mit Mut zu tun. Wir haben eine Verpflichtung für unsere nachfolgende Generation“, mahnte sie. Peter Grüdl (SPD) prognostizierte einen steigenden politischen Druck auf die Kommunen. Schon allein deswegen könne man sich gegen die neue Technologie nicht wehren.

„Das Vorantreiben regenerativer Energien ist eine große Aufgabe“, erklärte Bürgermeister Thomas Löffler (CSU), dass man sich seitens der Kommune intensiv mit der Energiewende befasse und aktuell einen vierstufigen Plan erstelle. Wichtig sei das Einbeziehen der Bürger, so in der Bürgerversammlung am 1. Dezember.

Gebührensatzung wird aktualisiert
• Die Kommunalberatung Bitterwolf GmbH hat für die Gemeinde Steinbach die Beiträge für die Herstellung von Wasser- und Abwasseranschlüssen überprüft und neu kalkuliert. Da sowohl die Wasserabgaben- als auch die Entwässerungssatzung sowie die jeweils dazugehörenden Beitrags- und Gebührensatzungen nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind, empfiehlt der Experte, die neuen Satzungen zwecks Rechtssicherheit schnellstmöglich zu erlassen. Laut seinen Kalkulationen ergeben sich folgende, einmalig zu entrichtende Herstellungsbeiträge: Wasser – pro m‘ Grundstücksfläche: 0,64 Euro (alt: 0,82 Euro), pro m‘ Geschossfläche: 6,01 Euro (alt: 2,56 Euro), Abwasser – pro m‘ Grundstücksfläche: 1,84 Euro (alt: 1,02 Euro), pro m‘ Geschossfläche: 7,94 Euro (alt 3,32 Euro). „Das sind reale Werte, die wir verlangen müssen“, appellierte der Bürgermeister. Auf einstimmigen Beschluss treten die beiden Satzungen zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anpassung der Herstellungskosten erfolgt zum 1. Januar 23.
• Die Gemeinde bezuschusst die Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen der Filialkirche Maria Heimsuchung in Hirschfeld mit 40650 Euro sowie die Fassadensanierung der Filialkirche St. Marien Kehlbach mit 5300 Euro.

aus "Neue Presse" vom 15.10.2021