Ausgabe von FFP2-Masken an Bedürftigte und pflegende Angehörige aus dem Gemeindegebiet Steinbach a.Wald

25. Januar 2021 : Die kostenlosen FFP2-Masken an Bedürftigte und pflegende Angehörige aus der Gemeindegebiet Steinbach a.Wald können im Rathaus der Gemeinde Steinbach a.Wald, Ludwigsstädter Straße 2, 96361 Steinbach a.Wald abgeholt werden.

Die kostenlosen FFP2-Masken an Bedürftigte und pflegende Angehörige aus der Gemeindegebiet Steinbach a.Wald können im Rathaus Steinbach a.Wald, Ludwigsstädter Straße 2, 96361 Steinbach a.Wald abgeholt werden.

Die Masken können zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
> Montags: von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
> Dienstags bis Freitags: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Lt. Schreiben des Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sollen dazu folgende Nachweise erbracht werden:

- Schutzmasken für pflegende Angehörige:
Für die Hauptpflegepersonen werden jeweils 3 Schutzmasken ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.

- Schutzmasken für Bedürftige:
Für Personen ab 15 Jahren werden 5 Schutzmasken ausgegeben.
Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.
Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage eines Schreibens (z.B. Grundsicherungsbescheid etc.) aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht.

Die Bürger werden gebeten, bei der Abholung die Regeln des Infektionsschutzes zu beachten!!