Prüfung der Standfestigkeit der Grabanlagen auf den Friedhöfen Buchbach, Hirschfeld und Steinbach a.Wald

20. September 2021 : Der Gemeinde Steinbach a.Wald obliegt als Friedhofsträger die Verkehrssiche-rungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsi-cherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabma-le müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der zuständigen Berufsgenossenschaft.