Prüfung der Standfestigkeit der Grabanlagen auf den Friedhöfen
Der Gemeinde Steinbach a.Wald obliegt als Friedhofsträger die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den
Friedhöfen in Buchbach, Hirschfeld und Steinbach am Wald
wird in der KW 12 (17. – 21. März 2025) vorgenommen.
Neben der Gemeinde Steinbach a.Wald als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabanlagen verantwortlich.
Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten von Grabanlagen, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, werden angeschrieben und gebeten, die Grabsteine dann umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.
Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten gesichert, oder unter Umständen sogar umgelegt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.