Bodenrichtwerte Steinbach a.Wald

Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2026

Steinbach am Wald: 

41,- €/qm für Wohngebiete
39,- €/qm für Mischgebiete
24,- €/qm für Gewerbegebiete 

Windheim: 
39,- €/qm für Mischgebiete

Buchbach, Hirschfeld, Kehlbach: 
34,- €/qm für Mischgebiete

Landwirtschaftliche Flächen im Gemeindegebiet: 
1,10 €/qm für Ackerland 
0,80 €/qm für Grünland 
0,30 €/qm für Forstflächen ohne Bestockung 

Quelle: >>>
Festlegung der Bodenrichtwerte alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss des Landkreises Kronach! 

Ansprechpartner Gemeinde: 
Klaus Knabner 
Telefon: +49 (0) 92 63 / 97 51-27
E-Mail:klaus.knabner@steinbach-am-wald.de 

Bitte beachten: Die Bodenrichtwerte sind für den Bereich des Landkreises Kronach grundsätzlich erschließungs- und kostenbeitragsfrei ermittelt worden (Baureifes Land). Die Formulierung "grundsätzlich erschließungs- und kostenbeitragsfrei ermittelt worden" bedeutet, dass der angegebene Bodenrichtwert oder Kaufpreis sich auf einen Zustand bezieht, in dem keine weiteren Erschließungsbeiträge (nach BauGB) oder Anschlussbeiträge (nach KAG) für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen mehr an die Gemeinde bzw. dem Versorger zu zahlen sind. 

Der Bodenrichtwert für komplett unerschlossene Grundstücke liegt entsprechend deutlich niedriger als der hier veröffentlichte Bodenrichtwert, welcher sich auf baureifes und erschlossenes Land (Erschließungszustand "erschlossen") bezieht. Da bei unerschlossenen Grundstücken Straßen, Abwasserkanäle und Wasserleitungen fehlen, muss ein Abschlag vorgenommen werden. 

Als Richtwert wurden für die Erschließungs- und Herstellungsbeiträge hier pauschal etwa 20,-€/qm (Wohnen/Mischgeb.) bzw. etwa 10,-€/qm (Gewerbe) veranschlagt, so dass vom Bodenrichtwert  für komplett unerschlossene Grundstücke dieser Betrag jeweils abgezogen werden kann. Die tatsächlichen Erschließungs- und Herstellungsbeiträge, welche zum unerschlossenen Bodenrichtwert dazukommen, liegen in der Praxis oftmals konkret vor. 

Herstellungsbeiträge Gemeinde Steinbach a.Wald: >>>
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen: >>>