Baugebiet "Blumenstraße" im Gemeindeteil Hirschfeld
Das Baugebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Hirschfeld, in der Nähe der Kreisstraße KC 18. Im Geltungsbereich stehen 3 Bauparzelle zur Verfügung. Sie haben eine Grundstücksgröße von ca. 900 m². Die Erschließung ist teilweise abgeschlossen.
Planausschnitt
WICHTIGE FESTSETZUNGEN
Gebietsart:
Das Gebiet ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Zugelassen sind Wohngebäude mit deren Nebengebäude und den erforderlichen baulichen Anlagen wie Stellplätze, Treppen, Wege, Stützmauern u.Ä., sowie die Übrigen gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen.
Bauweise:
Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise mit seitlichem Grenzabstand festgesetzt. Die Grundflächenzahl beträgt 0,35. Es wird eine maximal zulässige Höhe der Gebäudeoberkante von 8,50 Meter als Höchstgrenze festgesetzt.
Baugrenze:
Die Strichpunktlinie im Bebauungsplan stellt die Baugrenze dar. Innerhalb dieser Grenzen muss das Gebäude errichtet werden.
Dachform:
Für das Hauptgebäude sind alle Dachformen zulässig, mit Ausnahme von Flach- und Pultdach. Die Dachneigung muss zwischen 20° und 40° liegen. Für Nebengebäude und Garagen sind alle Dachformen zulässig.
Eigentümer:
Die Bauparzellen befinden sich in Privatbesitz. Der Eigentümer kann bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a.Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.
Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerte (siehe Baugebiete).
Erschließungskosten
Straßenerschließung:
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten.
Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.
Wasserversorgung:
Die Kosten für die Wasserversorgungsanlage werden vom Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe erhoben.
Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG. Eine Gasversorgung ist nicht vorhanden.