2. Entwurf „Windenergie" Südwestthüringen - Stellungnahmen bis 20. Juli 2026

19. Juni 2026: Seit dem 18. Mai 2026 liegt der 2. Entwurf des Regionalplans öffentlich aus. Bis zum 20. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen einreichen. Danach ist der Plan für die nächsten Jahre festgeschrieben.
Windvorrang W32 Föritztal

Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPlG
Im Zeitraum vom 18.05.2026 – 20.07.2026 sollen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß § 9 Abs. 2 ROG elektronisch übermittelt werden. Sie können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen oder in den Auslegungsstellen vorgebracht werden. 

Link zur Planungsgemeinschaft Südwestthüringen: >>>
Weitere Informationen über das Bündnis Windwiderstand: >>>
Hilfetool für Stellungnahme zum Vorranggebiet W32 Klettnitzberg, westlich von Buchbach: >>>