Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde

Hier finden Sie vsl. ab Mitte Mai 2026 die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Steinbach a.Wald!

Satzungen und Verordnungen werden vsl. ab Mitte Mai 2026, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates in der konstituierenden Sitzung, im ausschließlich digital veröffentlichen Amtsblatt der Gemeinde Steinbach a.Wald über das Internet unter https://www.steinbach-am-wald.de/rathaus-verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ amtlich bekannt gemacht.

Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt nach Satz 1 und zusätzlich durch Niederlegung zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde und Bekanntgabe der Niederlegung an der Gemeindetafel. Die Gemeindetafel befindet sich an der Vorderseite des Rathauses in der Ludwigsstädter Straße 2, 96361 Steinbach a.Wald.

Der Anschlag an der Gemeindetafel erfolgt erst, wenn der Bekanntmachungstext in der Verwaltung niedergelegt ist, und wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann der Anschlag angebracht ist und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen. 

Steinbach a.Wald, 11.03.2026
gez.
Thomas Löffler,
Erster Bürgermeister