Erstellung eines Strukturkonzeptes für die Abwasseranlage der Gemeinde
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Steinbach am Wald vom 27.01.2026:
"Bei den Kläranlagen bitten wir um Auskunft, welche Investitionen in den kommenden Jahren vorgesehen sind, bzw. auf uns zukommen. Bitte entsprechenden Prüfbericht mit Kosten und entsprechender Finanzplanung für die nächsten Jahre."
Auszug aus dem "Fränkischen Tag" vom 06.02.2026:
"Für die Erstellung eines Strukturkonzeptes für die gemeindlichen Abwasseranlagen in Steinbach am Wald mit den drei Kläranlagen wurden verschiedene Fachbüros zur Abgabe eines Angebotes angefragt. Das Strukturkonzept soll im Laufe dieses Jahres vorliegen."
Informationen zur Sitzung des Gemeinderates am 18.03.2026:
Vergabe von Planungsleistungen zur Abwasseranlage der Gemeinde Steinbach a.Wald, Erstellung eines Strukturkonzeptes nach RZWas 2025
Die Randbedingungen und Auslegungsannahmen in den 1970er und 1980er Jahren sind mit den heutigen Erfordernissen nicht mehr zu vergleichen. Dahingehend sollen die grundsätzlichen Anforderungen an die heutigen Belange aller drei Kläranlagen technisch und wirtschaftlich untersucht werden, mit dem Ziel die Abwasseranlagen der Gemeinde Steinbach a.Wald zukunftsfähig für die nächsten 50 Jahre aufzustellen.
Des Weiteren läuft das Wasserrecht und Abwasserabgabenrecht; Einleiten
· des behandelten Abwassers aus der Kläranlage Hirschfeld in die Ölschnitz (im Unterlauf Landleitenbach),
· des Mischwassers aus dem Regenüberlaufbecken RÜB Kehlbach in den Aubach,
· des Mischwassers aus dem Regenüberlaufbecken RÜB Windheim in die Ölschnitz (im Unterlauf Landleitenbach) und
· des Mischwassers aus dem Regenüberlaufbecken RÜB Hirschfeld in einen namenlosen Graben zur Ölschnitz
durch die Gemeinde Steinbach a.Wald zum 31.12.2026 aus.
Mit dem Landratsamt Kronach und dem Wasserwirtschaftsamt Kronach wurde ein Wasserrechtsverfahren für die auslaufende Abwasseranlage Hirschfeld als nicht zielführend vorbesprochen. Es soll zuerst ein Strukturkonzept der Abwasseranlagen des gesamten Gemeindegebiets Steinbach a.Wald durchgeführt werden. Um dieses durchführen zu können wurde eine Verlängerung des oben genannten Wasserrechts (Kläranlage Hirschfeld) bis zum 31.12.2028 beantragt.
Mit einem Strukturkonzept sollen die vorhandenen Abwasseranlagen der Gemeinde hinsichtlich Auslastung, Wirkungsgrad, Sanierungsbedarf, ggf. Erweiterungsmöglichkeiten, mögliche Varianten der Zusammenschließung und Alternativlösungen mit Vor- und Nachteilen untersucht werden. Hinzugezogen werden soll zudem die zukünftige Möglichkeit der Schlammbehandlung. Die entstehenden Varianten werden anhand einer Kostenvergleichsberechnung bzgl. Ihrer Wirtschaftlichkeit verglichen. Die Bauwerke der Mischwasserbehandlung werden ebenfalls mit einbezogen. Eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung und Schmutzfrachtsimulation wird nach Rücksprache mit dem WWA Kronach vorerst nicht im Strukturkonzept berücksichtigt. Ebenso nicht berücksichtigt wird eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung, die Erstellung von Bestandsplänen sowie Baugrund- und Betongutachten.
Das Strukturkonzept wird nach den Anforderungen der RZWas 2025 erstellt und beinhaltet:
· Variantenbetrachtung mit Vor-/Nachteilen
· Ermittlung Kostenrahmen, Investitionskosten, Reinvestitionskosten, Betriebskosten
· Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Varianten nach KVR, LAWA auf 50 a
„KVR“ und „LAWA“ im Abwasserbereich bezieht sich auf die von der DWA herausgegebenen „Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen“, die als Standard für wasserwirtschaftliche Investitionen dienen. Sie ermöglichen die Bewertung von Varianten (Investitions- und Betriebskosten) über eine festgelegte Nutzungsdauer durch Barwertberechnungen.
· Systemskizzen zu den Varianten auf Basis von Lageplänen
· Erläuterungsbericht mit erforderlichen Anlagen und Nachweisen
Das oben beschriebene Strukturkonzept wurde ausgeschrieben und drei Ingenieurbüros wurden um Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Förderantrag beim Wasserwirtschaftsamt Kronach, dass Strukturkonzept mittels der RZWas 2025 zu fördern, ist zu stellen. Hier sind Fördermittel von bis zu 50.000 € maximal möglich, die zu erwartenden Kosten für die Konzepterstellung belaufen sich auf etwa 70.000 €.
Das ausgearbeitete Strukturkonzept soll Ende 2026 vorliegen. Im Anschluss können weitere Planungs- und Genehmigungsschritte (auslaufendes Wasserrecht der Kläranlage Hirschfeld 31.12.2026 / 31.12.2028 sowie Kläranlage Steinbach a.Wald 31.12.2031) eingeleitet werden.
Die Kanaleinleitungsgebühren in der Gemeinde Steinbach am Wald liegen aktuell bei 3,94 EUR/m³, womit sich eine enorme Belastung für jeden Haushalt ergibt. Kanaleinleitungsgebühren müssen in Deutschland kostendeckend kalkuliert werden, um die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung durch Gebühren zu finanzieren. Kommunen sind entsprechend gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten verursachergerecht auf die Nutzer umzulegen. Mit der Erstellung eines Strukturkonzeptes für die Abwasseranlage der Gemeinde und einer sich daraus in der Folge ergebenden Modernisierung der Anlagentechnik soll auch eine Kostenreduzierung angestrebt werden, womit die Menschen und die Gewerbebetriebe bei den Gebühren entlastet werden könnten.
Gewiss wird auch in Zukunft kein Rohklärschlamm von Anlage zu Anlage durch die Ortschaften der Gemeinden gefahren. Dieser wird auch zukünftig mit einer mobilen Schlammentwässerung, in der Regel einmal im Jahr, direkt in der jeweiligen Anlage entwässert. Anderslautende Behauptungen, Vorwürfe oder Annahmen sind völlig unbegründet und entbehren jeglicher Grundlage!