Regionalplan Oberfranken-West - Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" - Erneute Beteiligung TÖB

07. November 2025: Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Bis zum 19. Dezember 2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlichen oder elektronischen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zu äußern.
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Schreiben Regionaler Planungsverband: >>>

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.

Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.

Bis zum 19. Dezember 2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlichen oder elektronischen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zu äußern.

Hierzu besteht die Möglichkeit über die Beteiligungsplattform des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter folgender Internetadresse https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/.

Es besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung per E-Mail an rpv@lra-ba.bayern.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Oberfranken West, Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-West vom 23.10.2025.

Die Beteiligungsunterlagen können ab dem 10.11.2025 auch im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter http://www.reg-ofr.de/frp eingesehen werden.

Gleichzeitig wird der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n.F. bei der Regierung von Oberfranken– Höhere Landesplanungsbehörde – (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204, Tel.: 0921/604-1493) und bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West (Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, Zimmer H 426, Tel.: 0951/85206) während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung.

Aufgrund der Datenmenge können sie die Beteiligungsunterlagen unter folgenden Link aufrufen: https://lra-ba.box.bayern.de/s/wSRi1tM6f4hUSVw

Passwort: RPV_BV2.5.2Windenergie

Windvorrangflächen Sachstand: >>>


Weitere Stellungnahme der Gemeinde Steinbach am Wald gemäß einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2025 im Wortlaut:

Am Sonntag, den 19.10.2025 wurde im Ortsteil Buchbach der Gemeinde Steinbach am Wald eine Bürgerbefragung zu den geplanten Windvorrangflächen durchgeführt. Von den 395 Wahlberechtigten ab 16 Jahren stimmten 247 ab, was einer Wahlbeteiligung von 62,5 % entspricht. Davon entfielen 12 Stimmen auf Ja, 235 stimmten mit Nein, womit sich 95,1 % gegen weitere Windkraftanlagen bei Buchbach ausgesprochen haben! Das Ablehnungsquorum in Buchbach liegt damit bei 59,5 % (235 Nein-Stimmen bei 395 Wahlberechtigten)!

Bei der im Dezember 2024 durchgeführten Bürgerbefragung in der Marktgemeinde Pressig nahmen von den 3.349 Stimmberechtigten ab 16 Jahren insgesamt 1.423 Personen (= 42,5 %) an der Befragung teil. 1.021 Stimmen entfielen auf ein Ja zum Windpark, 402 auf ein Nein, was einer Zustimmung von 71,7 % entspricht. Das Zustimmungsquorum liegt in Pressig allerdings bei lediglich 30,5 % (1.021 Ja-Stimmen bei 3.349 Stimmberechtigten), womit sich bei einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung nur eine Minderheit der Bevölkerung aktiv zu den Planungen bekannt hat. In der direkt an den geplanten Standorten anliegenden Ortschaft Friedersdorf wurde zudem kein Abstimmungsergebnis für die Ortschaft erhoben bzw. veröffentlicht.

Die vom Markt Pressig an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West gemeldeten Flächen 4018 + 4350 für die Errichtung von bis zu neun Windkraftanlagen haben damit nicht die Zustimmung der Bevölkerung und sind zu streichen. Die von den ausgehenden Immissionen am meisten betroffene Bevölkerung aus Buchbach wurde bei der Flächenmeldung des Marktes Pressig in keinster Weise mit einbezogen.

Gemäß des Beschlusses beim Regionalen Planungsverband Oberfranken West (Sitzung vom 07.11.2024) wurde den betroffenen Kommunen im nördlichen Landkreis Kronach bis zum 15.01.2025 die Möglichkeit eingeräumt, einen interkommunalen Lösungsvorschlag für die Flächenkulisse abzustimmen und vorzulegen. Ein gemeinsamer interkommunaler Lösungsvorschlag war mit der eingeständigen Beschlussfassung der Marktgemeinde Pressig, welche den Beteiligten per Mail am 18.12.2024 durch den Markt Pressig mitgeteilt wurde, jedoch nicht mehr möglich.

Ebenso wurde die gemeldete Fläche 4015 des Marktes Tettau, welche mit bis zu drei weiteren Windkraftanlagen versehen werden soll, von der Bürgerschaft in Buchbach deutlich abgelehnt. Die Marktgemeinde Tettau plant hier eine Bürgerbefragung, welche erst nach der vollständigen Inbetriebnahme den „Windparks am fränkischen Rennsteig“ mit 15 Anlagen zwischen Steinbach am Wald und Kleintettau erfolgen soll. Weitere bis zu sechs Windkraftanlagen sollen zudem nähe Reichenbach und Haßlach bei Teuschnitz (Flächen 4011 und 4013) entstehen. Bei der im Dezember 2024 durchgeführten Bürgerumfrage der VG Teuschnitz sprachen sich bereits 59% der direkt betroffenen Bürger aus Haßlach bei Teuschnitz gegen die dort geplanten Windanlagen aus.

Weitere Flächen sind zudem im direkt angrenzenden Thüringen geplant, so dass das Landschaftsbild enorm belastet wird. Bei vollständiger Realisierung würden bis zu 40 Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils etwa 250 Metern die Höhenzüge und damit das Landschaftsbild im Frankenwald prägen. Eine Gesamtbetrachtung für das Thüringisch-Fränkische Gebiet liegt nicht vor!