Gemeinderatssitzung vom 16.10.2024 - Pressebericht

22. Oktober 2024 : Der Gemeinderat hat ein Sondergebiet für einen Solarpark ausgewiesen – laut Beschluss ist er der letzte. Und weitere Windräder, sofern sie nicht schon geplant sind, will man auch nicht. Weder auf eigenem Gebiet, noch in unmittelbarer Nachbarschaft. Sollten dort dennoch Begehrlichkeiten auftreten, stellt man gewisse Bedingungen.

Schlussstrich bei Wind- und Solarenergie

Die Gemeinde Steinbach am Wald hat die Ausweisung eines Sondergebiets für eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage unter Dach und Fach gebracht. Am Steinbachsberg und Winterberg, östlich der Heeresstraße in der Nähe des Umspannwerks zwischen Windheim und Steinbach kann nun ein neuer Solarpark entstehen. Zuvor hatte man bereits am 7. Februar den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet nebst Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Der angepasste Planungsentwurf war vom 22. April bis 29. Mai in zweiter öffentlicher Auslegung. Seitens der Bürger gingen keine Bedenken ein. Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange wurden berücksichtigt. Die Satzung wurde mit einer Gegenstimme von Markus Löffler (CSU) ebenso beschlossen wie die Änderung des Flächennutzungsplans.


Die Umsetzung ist für 2026 vorgesehen. Das Sondergebiet erfährt durch Pflanzungen eine Eingrünung; visuelle Störungen werden durch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern gemindert. Die Hecken sind in einer Breite von fünf Metern mit mindestens zweireihiger Pflanzung anzulegen; die Pflanzungen gegen Wildverbiss einzuzäunen. Eine Beweidung mit Schafen ist vorgesehen.
„Wir stehen in der Verantwortung, unseren Teil zur Energiewende zu leisten“, bekundete Bürgermeister Thomas Löffler (CSU). Mit der neu hinzukommenden rund 13 Hektar großen Anlage sei man dann aber in der Gemeinde sehr gut aufgestellt; stünden doch damit – einschließlich der 2006 errichteten Anlage im Bereich „Himmelreich“ – etwa 20 Hektar an Freifläche für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. „Damit können über 5000 Haushalte mit Strom versorgt werden“, so Löffler. „Wir haben unsere Schuldigkeit getan“, verdeutlichte er.
Zum Erhalt des Landschaftsbilds sowie der Erholungsfunktion sollten keine weiteren PV-Anlagen mehr auf Gemeindegebiet entstehen. Dies gelte umso mehr, da große Teile des Gemeindegebiets im Landschaftsschutzgebiet liegen und Steinbach staatlich anerkannter Erholungsort sei.


Der Grundsatzbeschluss hierüber erfolgte ebenso einstimmig wie der, die Vorranggebiete für Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet auf die bereits beantragten Flächen für den „Windpark am fränkischen Rennsteig“ mit 15 Windkraftanlagen, drei davon auf der Gemarkung Kehlbach, zu beschränken. „Voraussichtlich ab 2027 erzeugen 15 Anlagen des neun Windparks mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einer Nennleistung von 105 Megawatt jährlich etwa 300 Gigawattstunden Strom“, erklärte der Bürgermeister. Mit dem dann zweitgrößten Windpark Bayerns werde sich das Landschaftsbild im oberen Frankenwald signifikant verändern. Die Region leiste damit aber auch einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende und stärke den Wirtschaftsstandort. Von den Gewerbesteuer-Einnahmen werde durch die Kreisumlage der ganze Landkreis mit allen Kommunen profitieren.
Der Gemeinde liegt aktuell eine konkrete Anfrage für die Errichtung von drei Windkraftanlagen etwa 1,3 Kilometer östlich von Hirschfeld vor. Diese sollten mit einer Gesamthöhe von etwa 270 Metern auf Gemeindegebiet nördlich der ehemaligen „Waldeslust“ errichtet werden. Für die drei Anlagen würden jährlich rund 115 000 Euro in die Gemeindekasse gehen; sofern die Gewerbesteuer auch tatsächlich irgendwann fließe.

Bei den geplanten Projekten im Bereich Buchbach-Langenau sowie nördlich von Friedersdorf laufen derzeit die strategischen Umweltprüfungen. Der Gemeinderat hat sich über diese Projekte ausführlich informiert und diese sachlich bewertet. Beide Projekte hätten aufgrund der Nähe zu den Ortschaften erhebliche negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Menschen. Eine „Verspargelung der Landschaft“ würde unausweichlich eintreten. „Gewiss soll jede Kommune über mögliche Windkraftprojekte selbst entscheiden können“, bekundete er. Diese sollen jedoch nicht an den äußersten Rand gestellt werden, sodass die Hauptlast – sprich Lärm, Schatten, verändertes Landschaftsbild – tatsächlich bei der Nachbarkommune liege. Am 7. November kann der Regionale Planungsverband Oberfranken-West für die beiden Projekte die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschließen. Mitte 2025 könnte eine Ausweisung von entsprechenden Vorranggebieten erfolgen. Für die notwendigen Beschlüsse sind als Vertreter aus dem Landkreis Kronach Landrat Klaus Löffler und Gemeindetags-Kreisvorsitzender Bernd Rebhan stimmberechtigt.

Einstimmig wurde beschlossen, dass auf Steinbacher Gemeindegebiet keine weiteren Windkraftanlagen mehr errichtet und hier bei Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West grundsätzlich keine weiteren Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Zudem lehnt man weitere Vorranggebiete in angrenzenden Gemeinden ohne eine erneute gemeinsame Bürgerbefragung am Rennsteig grundsätzlich ab. Wenn Anlagen an den Rand eines Gemeindegebiets gebaut werden sollen, dann seien die Bürger der Nachbargemeinde mit einzubeziehen. Sehr froh über dieses klare Zeichen zeigte sich Peter Grüdl (SPD). Seit einem Jahr kämpfe er als Vorsitzender der Bürgerinitiative „Ein Windpark am Rennsteig ist genug“ dafür, dass der regionale Planungsverband ein Gesamtkonzept für unseren Landkreis entwirft, um einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu vermeiden; leider bislang mit mäßigem Erfolg.

Neue Presse, Heike Schülein, vom 17.10.2024