Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Was hat sich zum 01. Juli 2026 geändert?
Ab dem 01. Juli 2026, werden alle öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ausschließlich auf der Internetseite der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde, des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken (https://www.ale-oberfranken.bayern.de/399344/index.php), veröffentlicht und somit für die Beteiligten eines Verfahrens zugänglich gemacht.
Die Flurbereinigungsgemeinde wird zukünftig nur noch einen Hinweis, der auf die öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der oberen Flurbereinigungsbehörde aufmerksam macht, veröffentlichen.