Standsicherheitsprüfung für Grabmale in der Kalenderwoche 12/2022
Die Gemeinde ist gemeinsam mit den einzelnen Grabnutzungsberechtigten für die Standsicherheit der Grabdenkmäler verantwortlich. Sie ist rechtlich dazu verpflichtet, jährlich mindestens eine Standsicherheitsprüfung durchzuführen. Die Prüfung wird wegen der in dieser Zeit besonders akuten Unfallgefahr regelmäßig nach dem Ende des Frostwetters möglichst vor der ersten Bestellung der Gräber vorgenommen.
Da es unter den Grabnutzungsberechtigten immer wieder Kritik und Unverständnis gibt, wird zum besseren Verständnis der Kontrolle folgendes erläutert:
Jeder Grabnutzungsberechtigte ist, wie die Gemeinde, zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet und haftet für Schadensersatzansprüche Dritter. Auch der Grabnutzungsberechtigte setzt sich bei Nichtbeachtung der ihm obliegenden Kontrollpflicht im Schadensfall neben der zivilrechtlichen Haftung auch der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Umstürzende Grabsteine haben bereits zu zahlreichen Unfallfolgen wie z. B. Erblindung, Bein- und Armamputationen und auch Todesfällen geführt.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss an die Überwachungspflicht ein strenger Maßstab gelegt werden. Ein Grabdenkmal muss sofort abgebaut werden, sobald erkennbar wird, dass die Standfestigkeit nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.