Förderprogramm "Streuobst für alle!"
Die Koordination von der Bestellung bis zur Lieferung wird zentral durch die Gemeinde Steinbach a.Wald durchgeführt.
Bestellschluss ist der 15. Januar 2025; die Lieferung der Bäume ist für April 2025 vorgesehen.
Förderfähig sind:
· Kernobst (Apfel und Birne)
· Steinobst (Pflaume und Kirsche)
· Walnuss
· Quitte
· Wildobst (Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie und Mispel)
Die Streuobstbäume müssen hierbei bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Falls wir Interesse geweckt haben, können Sie sich gerne für weitere Informationen im Rathaus an Klaus Knabner (09263/9751-27, klaus.knabner@steinbach-am-wald.de) wenden.
Förderprogramm „Streuobst für alle!“ – Weitergehende Informationen
Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 € je Baum gefördert. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial, wie z.B. Anbindepfosten, Stammschutz oder Wühlmausschutz. Ebenso ist die Pflanzung selbst durchzuführen.
· Was ist Streuobst?
o Streuobst sind hochstämmige Obstbäume, die – im Gegensatz zu Obstplantagen – verstreut und in größeren Abständen in Gärten, an Ortsrändern, entlang von Wegen und Feldern oder auf einer Wiese in der Landschaft stehen. Die häufigsten Streuobstarten sind Apfel, Birne, Pflaume, Quitte, Walnuss und Wildobst, wie Vogelkirsche, Eberesche oder Speierling. Eine Streuobstwiese erlaubt eine Nutzung auf zwei Etagen: am Boden als Grünland oder Weide, darüber für das Obst. Dünger und Pestizide sind tabu. Die Bäume haben genügend Platz, um große Baumkronen auszubilden und auch in Würde altern zu können. Genau das macht sie zu wertvollen Lebensräumen, die unsere Kulturlandschaft mit einer enormen Artenvielfalt bereichern.
· Qualitätsanforderungen an die Streuobstbäume
o Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
o Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
o Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
o Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann.
· Von der Förderung ausgeschlossen sind:
o die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette.
o die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja.
o Hasel.
o Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar).
o Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind.
o Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird.
· Fachgerechte Pflanzung der Streuobstbäume
o Hinweise für eine fachgerechte Pflanzung können dem Merkblatt „Pflanzanleitung für Streuobstbäume“ unter folgendem Link entnommen werden: www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/311039/index.php
Allgemeine Hinweise zum Streuobst finden sie unter: www.lfl.bayern.de/streuobst.
· Fachgerechte Pflege und Schnitt der Streuobstbäume
o Informationen über Schnitt und Pflege erhalten Sie auch von unserer Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege Frau Beate Singhartinger (09261/678-237 oder 09266-6286, beate.singhartinger@lra-kc.bayern.de) oder bei Ihren örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen.
· Bestellformular für die Streuobstbäume
o Ein Bestellformular für Ihre Baumbestellung bei der Gemeinde finden Sie hier.
o Bestellschluss bei der Gemeinde ist der 15.01.2025