Corona-Zeit: Grabpflege, Autowaschanlagen, Wertstoffhöfe und Kompostplätze

03. April 2020 : Was den Besuch von Friedhöfen und die private Grabpflege betrifft, ist es jüngst zu Irritationen gekommen. Deshalb stellt das Landratsamt ausdrücklich fest, dass beides grundsätzlich gestattet ist. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, dass man das nur einzeln oder in Begleitung von engen Familienangehörigen darf. (Mitteilung des Landratsamtes Kronach 02.04.2020) Die Autowäsche in Waschanlagen bzw. SB-Waschanlagen ist ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken erlaubt.

Was den Besuch von Friedhöfen und die private Grabpflege betrifft, ist es jüngst zu Irritationen gekommen. Deshalb stellt das Landratsamt ausdrücklich fest, dass beides grundsätzlich gestattet ist. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, dass man das nur einzeln oder in Begleitung von engen Familienangehörigen darf. (Mitteilung des Landratsamtes Kronach 02.04.2020)

Die Autowäsche in Waschanlagen bzw. SB-Waschanlagen ist ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken erlaubt. Zu privaten Zwecken ist die Autowäsche nicht gestattet. Grundsätzlich stellt sich immer die Frage, ob sich die dringende Notwendigkeit ergibt, was insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (verschmutzte Scheiben, Scheinwerfer) der Fall sein kann. (Mitteilung des Landratsamtes Kronach, 03.04.2020)

Die Wertstoffhöfe und Kompostplätze bleiben für die Nutzung durch private und gewerbliche Anlieferer geöffnet. Natürlich sollte jeder überlegen, ob die Anlieferung wirklich zum jetzigen Zeitpunkt nötig ist oder doch etwas hinausgeschoben werden kann. (Mitteilung des Landratsamtes Kronach 03.04.2020)

dazu Staatsminister Joachim Herrmann am 02. April 2020:
Heute möchte ich die meist kommunalen Wertstoffhöfe ansprechen. Wie mir aus der Presse, aber auch zahlreichen Bürgerzuschriften bekannt ist, hat offenbar eine nicht
geringe Zahl der Gemeinden und Landkreise in Bayern ihre Wertstoffhöfe teilweise sogar bis nach den Osterferien komplett geschlossen. Das kann ich nicht akzeptieren. Es
ist der erklärte Wille der Staatsregierung, dass die Abfallwirtschaft und das Recycling von Wertstoffen unbedingt weiterlaufen müssen. Bürger, die die Zeit jetzt notgedrungen
nutzen, im Garten Ordnung zu schaffen oder Altgeräte in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, müssen eine realistische Chance haben, ihren „Krempel“ geordnet
loszuwerden. Alles andere wird nur die Menschen verärgern, zu Menschenansammlungen vor den Sammelstellen führen und die Umwelt belasten. Deshalb erwarte ich
von den Kommunen, dass sie die Wertstoffhöfe offenhalten und hierbei selbstverständlich für einen zureichenden Infektionsschutz sorgen.