Abfall auf dem Kompostplatz

06. Dezember 2022 : Was darf angeliefert werden?

 

 

Abfall auf dem Kompostplatz

Landkreis Kronach. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf den Kompostplätzen des Landkreises Kronach neben Grüngut auch Abfälle wie Kartonagen, Plastiktüten, Speisereste oder Katzenstreu o.ä. landen. Diese Abfälle können nicht kompostiert werden und müssen von den Kompostplatzbetreiber aufwändig aussortiert und anschließend fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden. Um den Service der kostenfreien Kompostierung weiterhin aufrecht erhalten zu können, möchten wir noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass an allen Kompostplätzen ausschließlich kompostierfähiges Material zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden darf. 

Was darf angeliefert werden?

JA

NEIN

   Hecken-, Strauchschnitt

   Mist, Stroh, Heu

   Baumschnitt

   Speise- u. andere Küchenabfälle

   Rasenschnitt

   Kartonagen, Plastiktüten und -folien

   Laub

   Holz aus Abbruchmaßnahmen

   Äste

   Wurzelstöcke

   Zimmerpflanzen

   Erde und Steine

   Weihnachtsbäume ohne Lametta 

   Grablichter

  

Anlieferungszeiten an den Kompostplätzen

Sommer:      01.04. – 31.10.   Montag – Samstag:    08:00 – 20:00 Uhr

Winter:         01.11. – 31.03.   Montag – Samstag:    08:00 – 18:00 Uhr

  • In den Wintermonaten kann maximal bis zum Einbruch der Dunkelheit angeliefert werden.
  • An Sonn- und Feiertagen bleibt der Kompostplatz geschlossen.

Weitere Informationen

Für weitere Fragen stehen die jeweiligen Kompostbauern, der Kompostring und die Abfallwirtschaft des Landkreises jederzeit gerne zur Verfügung

  • Kompostring: 09574 63330
  • Abfallwirtschaft: 09261 678 346

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!