"Ortsabrundungssatzung" Buchbach

Ortsabrundungssatzung Buchbach

Die Ortsabrundung befindet sich am westlichen Ortsrand von Buchbach, in der Nähe der Gemeindeverbindungsstraße nach Schauberg. Im Geltungsbereich stehen noch 5 Bauparzellen zur Verfügung. Sie haben eine Grundstücksgröße von ca. 950 m² bis 1.100 m². Die Bauparzellen 1 und 7 sind bereits bebaut. Die Erschließung wurde von gemeindlicher Seite noch nicht durchgeführt, könnte jedoch bei Interesse eines Bauwerbers erfolgen.

Planausschnitt

WICHTIGE FESTSETZUNGEN

Gebietsart:
Das Gebiet ist als Dorfgebiet ausgewiesen. Hier sind in erster Linie Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie nicht wesentlich störende Gewerbe
betriebe zulässig.

Bauweise:
In der Ortsabrundungssatzung ist die offene Bauweise festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand errichtet werden müssen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,25 die Geschossflächenzahl 0,5. Es sind max. 2 Vollgeschosse zulässig, wobei die Ausführung der Vollgeschosse als Erd- und Dachgeschoss erfolgen soll.

Baugrenze:
Die Strichpunktlinie im Ortsabrundungsplan stellt die Baugrenze dar. Innerhalb dieser Grenzen muss das Gebäude errichtet werden.

Dachform:
keine Angaben

Eigentümer:
Die Bauparzellen 2 – 6 liegen auf den Grundstücken der Flurnummern 39/1, 359, 361 und 366 der Gemarkung Buchbach. Die Grundstücke sind in Privatbesitz. Die Eigentümer können bei der Gemeinde Steinbach a.Wald erfragt werden. Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt sich die Gemeinde Steinbach a.Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.

Grundstückspreis:
Grundstückspreis nach Bodenrichtwerte (siehe Baugebiete). Hinzu kommen die Kosten für die noch durchgeführte Erschließung.

Erschließungskosten

Straßenerschließung:
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Diese stehen jedoch erst fest, wenn die Straße fertiggestellt ist. Von den Baukosten (einschl. Grunderwerb und Straßenentwässerung) werden 90 % auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt.

Abwasserbeseitigung:
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Wasserversorgung:
Die Kosten für die Wasserversorgungsanlage werden vom Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe erhoben.

Strom, Telefon, Gasversorgung:
Die Kosten für den Stromanschluss werden von der Firma Bayernwerk AG, Netzcenter Naila erhoben, die für den Telefonanschluss von der Deutschen Telekom AG. Eine Gasversorgung ist nicht vorhanden.