Kinderbonus
Kinder sind unsere Zukunft - Kinderbonus in Steinbach
Die Gemeinde Steinbach am Wald führt einen Kinderbonus rückwirkend zum 1. Januar 2009 ein. Für jedes Kind, erhalten Eltern und Alleinerziehende eine einmalige Barauszahlung in Höhe von 250,00 Euro sowie fünf Mal Gutscheine im Wert von jeweils 50,00 Euro. Diese können in den Geschäften der Großgemeinde eingelöst werden.
Voraussetzung ist, dass die Familie mit ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde für die Dauer von mindestens drei Jahren gemeldet ist und eine Anmeldebescheinigung für den Besuch von einer der drei Kindertagesstätten in der Gemeinde vorgelegt wird. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
„Das ist ja eine feine Sache, das ist nicht selbstverständlich – das gibt es doch in keiner Gemeinde, oder?“, freute sich Yvonne Herrmann. Grund ist der Kinderbonus, den der Gemeinderat in Steinbach am Wald am Dienstagabend einstimmig beschlossen hat.
Yvonne Herrmann ist Mutter eines fünf Wochen alten Sohnes und wohnt im Ortsteil Kehlbach. Sie profitiert also.
Denn Kinderbonus heißt: Für jedes Kind erhalten Eltern und allein Erziehende in Steinbach am Wald eine einmalige Barauszahlung von 250 Euro sowie fünf Gutscheine im Wert von je 50 Euro. Die Gutscheine können in den Geschäften der Großgemeinde eingelöst werden.
Yvonne Herrmann wird diese Leistung nicht sofort in Anspruch nehmen können, da sie noch einige Monate warten will, bevor sie ihren „Toni“ bei einem Kindergarten anmeldet. Dennoch, den Kinderbonus wertet sie als Unterstützung junger Familien. Damit will die Gemeinde ein weiteres Signal für Familienfreundlichkeit setzen.
Eltern und auch Alleinerziehende sind in der Gemeinde gut aufgehoben, meint sie. In diesem Zusammenhang erwähnt sie die durchgängige Kinderbetreuung, beginnend im ersten Lebensjahr bis zum Verlassen der Hauptschule sowie die flexible Kinderbetreuung von 6.00 bis 22.00 Uhr.
Die Industriekauffrau will nach einem Jahr wieder in ihren Job zurückkehren. „Das Leben ist teuer und wir haben gerade ein Haus gekauft, das saniert werden muss. Das ist nun Mal mit Kosten verbunden, die mit einem Verdienst in der Regel nicht zu bewältigen sind.“
Die meisten Mütter und Väter in der Gemeinde, so weiß Yvonne Herrmann, können zwar – zumindest teilweise - auf Omas und Opas bei der Kinderbetreuung zurückgreifen. Dennoch: „Es ist ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass diese Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die gebuchten Stunden für die Kinderbetreuung können weitgehendst der Arbeitszeit angepasst werden.“
Sie halte es durchaus für denkbar, dass aufgrund der Kinderbetreuungsmöglichkeiten und des –bonus sich die eine oder andere Familie für den Lebensmittelpunkt Steinbach entscheidet.
Yvonne Herrmann wird die Barauszahlung für ihren Sohn Toni anlegen. „Schließlich ist der Kinderbonus ja sein Verdienst!“. Die Gutscheine sollen später mit für die Ausstattung des Kinderzimmers verwendet werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderbonus sind:
- Der Bonus wird auf Antrag gewährt
- für die seit dem 01.01.2009 geborenen Kinder
- für die eine Anmeldung in einer der drei Kindertagesstätte in Buchbach, Steinbach a. Wald oder Windheim vorliegt
- sowie der dauerhafte Hauptwohnsitz der Familie in der Gemeinde Steinbach a. Wald.
Bei Wegzug (Abmeldung der Hauptwohnung) innerhalb von 3 Jahren nach der Antragstellung muss der Bonus in voller Höhe zurückgezahlt werden.


