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Gewerbegebiet
"Dammbach"
Gewerbegebiet
"Am Bahnhof"
Im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Steinbach a.
Wald sind innerhalb der bebauten Ortsbereiche Baulücken vorhanden.
Die Baulücken sind nicht Bestandteil von Baugebieten.
Bei der Bebauung einer Baulücke sind somit auch
keine Erschließungsbeiträge für den Straßenbau
fällig.
Die Baulücken sind hauptsächlich in Gebieten
vorhanden, welche als gemischte Bauflächen im Flächennutzungsplan
dargestellt sind.
Es ist hier Wohnbebauung als auch gewerbliche Bebauung
mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben möglich.
Die Bauweise ist der, der umliegenden Bebauung anzupassen.
Sämtlich Baulücken sind in Privatbesitz.
Die jeweiligen Eigentümer können bei der Gemeinde
Steinbach a. Wald erfragt werden.
Bei notwendig werdenden Grundstücksverhandlungen
zwischen Bauwerber und Grundstückseigentümer erklärt
sich die Gemeinde Steinbach a. Wald bereit, als Koordinator zu fungieren.
Die Grundstückspreise müssen natürlich
mit den jeweiligen Eigentümern verhandelt werden. Als Anhaltspunkt
kann jedoch der vom Gutachterausschuss des Landkreises Kronach festgesetzte
Bodenrichtwert für baureife Wohnbauflächen genommen werden.
Dieser beträgt für den Gemeindeteil:
Buchbach: 13,30 €/m²
Hirschfeld: 10,74 €/m²
Kehlbach: 10,74 €/m²
Steinbach a. Wald: 16,87 €/m²
Windheim: 15,34 €/m²
Hinzu kommen die jeweiligen Herstellungsbeiträge
für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Andreas Vetter, Tel.: 09263/9751-21
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